Coronatests ohne Anmeldung


​​​​​​

Neue Corona-Testverordnung ab 25.11.2022 (gültig bis 28.02.2023)

Wer hat noch Anspruch auf kostenlose Schnelltests?

Kostenlose Tests gibt es nach der neuen Regelung noch für Besucher, Behandelte und Bewohner folgender Einrichtungen:

  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Einrichtungen für ambulante Operationen
  • Dialysezentren
  • ambulante Dienste
  • Tageskliniken
  • Entbindungseinrichtungen
  • Obdachlosenunterkünfte
  • Unterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge

Außerdem dürfen sich folgende Gruppen kostenlos testen lassen:

  • pflegende Angehörige
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind.
  • Infizierte, die sich in Isolation befinden und sich freitesten lassen wollen.

Mitarbeitende von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern machen ihre Tests vor Ort. Besucherinnen und Besucher können sich dort ebenfalls kostenlos testen lassen oder den Besuch gegenüber einer Teststelle glaubhaft machen (Muster-Formular als PDF). Pflegende Angehörige müssen ebenfalls glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen.

  • bei Symptomen: kostenloser Test beim Arzt

Schnelltests für Selbstzahler:         € 9,50

 

Welche Personen erhalten einen kostenlosen PCR-Test?

Ärztinnen und Ärzte können im Rahmen der Krankenbehandlung bei Vorliegen von COVID-19 spezifischen Symptomen eine PCR-Testung veranlassen. Dies gilt unabhängig von dem Vorliegen eines positiven Antigentests. Die Abrechnung erfolgt hier nicht nach der Testverordnung, sondern im Rahmen der Krankenbehandlung zu Lasten der Krankenkasse der Patientin oder des Patienten.

Der Anspruch auf einen PCR-Test außerhalb der Krankenbehandlung ist in der Testverordnung geregelt.

Fällt ein Antigen-Schnelltest positiv aus, hat die getestete Person einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test zur Bestätigung des Schnelltestergebnisses gemäß § 4b S. 1 TestV. Dies gilt auch bei Vorliegen eines positiven Selbsttests.

Den Anspruch auf bestätigenden PCR-Test haben auch symptomatische Personen. In diesen Fällen wird dennoch dringend empfohlen, eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen, um die weitere Krankenbehandlung sicherzustellen. Das kann durch Teststellen nicht gewährleistet werden.

PCR-Test für Selbstzahler:              € 70,00

  

 

 

Partnerapotheke



Bremer Str. 35
26135 Oldenburg

Unsere Kontaktdaten

Telefon: 0441/2 06 99 55
Fax: 0441/2 06 99 57

News

Herzgefahr durch Gicht
Herzgefahr durch Gicht

Frauen besonders betroffen

Männer und Frauen mit Gicht leben gefährlich. Denn sie haben ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie z.B. Schlaganfall, Thrombose oder Lungenembolie.   mehr

Wärmepflaster gegen Schmerzen
Wärmepflaster gegen Schmerzen

Schnelle Hilfe für den unteren Rücken

Eine falsche Bewegung – und schon zwickt es im unteren Rücken. Linderung versprechen da praktische Wärmepflaster. Doch in welchen Fällen helfen sie wirklich?   mehr

Herzrisiko am Maßband ablesen
Herzrisiko am Maßband ablesen

Taille spricht Bände

Zu viele Pfunde auf den Rippen schaden der Gesundheit. Um das Risiko für Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen genauer zu beziffern, reicht ein einfaches Maßband.   mehr

Mehr Fett durch Rauchen?
Mehr Fett durch Rauchen?

Zunahme von Bauchfett befürchtet

Rauchende haben den Ruf, eher schlank zu sein. Das stimmt auch – dennoch führt Rauchen möglicherweise zu mehr innerem Bauchfett.   mehr

Training bessert Atemnot
Training bessert Atemnot

Long-COVID mit Folgen

Long-COVID-Patient*innen sind häufig schnell aus der Puste. Gegen ihre Kurzatmigkeit kann ein spezielles Training der Atemmuskulatur helfen.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Beratungsclips

Antibiotikumsaft mit Löffel

Antibiotikumsaft mit Löffel

Dieses Video zeigt Ihnen kurz und verständlich, wie Sie einen Antibiotikumsaft mit einem Dosierlöffel richtig einnehmen. Der Clip ist mit Untertiteln in Russisch, Türkisch, Arabisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

Wir bieten Ihnen viele unterschiedliche Beratungsclips zu erklärungsbedürftigen Medikamenten an. Klicken Sie einmal rein!

Wunderburg-Apotheke
Inhaber Hans Peter Dethlefs
Telefon 0441/2 06 99 55
Fax 0441/2 06 99 57